AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der VALEO IT GmbH

Stand: 30.07.2019

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind vertragliche Grundlage sämtlicher Rechtsgeschäfte der VALEO IT GmbH, Bergäcker 22, 92706 Luhe-Wildenau
Telefon: +49 9607 82194-0, Fax: +49 9607 82194-199
Internet: http://www.valeo-it.de, E-Mail: info@valeo-it.de

 

 

I. Definitionen

1. Vertrauliche Informationen

"Vertrauliche Informationen" bezeichnet Informationen, die eine Partei der anderen Partei im Rahmen dieser Vereinbarung zur Verfügung stellt und die vor oder zum Zeitpunkt der Bekannt- oder Weitergabe mit dem Vermerk "vertraulich" gekennzeichnet ist.

2. Releases

„Releases“ bezeichnen freigegebene nachfolgende Versionen (Updates oder Upgrades) und Fehlerkorrekturen für früher lizenzierte Software bzw. installierte Hardware.

3. Produkte

"Produkte" bezeichnet Hardware, Software, Ersatzteile und Releases, die in den VALEO IT GmbH-Preislisten für Produkte oder VALEO IT GmbH Angeboten aufgeführt sind.

4. Serviceleistungen

"Serviceleistungen" bezeichnet die in einer Serviceliste oder einer Leistungsbeschreibung aufgeführten Serviceleistungen. Zu diesen Serviceleistungen zählen auch andere Serviceleistungen, die die Parteien vereinbaren können, z.B. Web-Hosting, Werkleistungen, Dienstleistungen oder Beratungen.

 

 

II. Vertrauliche Informationen

Eine Partei, die vertrauliche Informationen empfängt (empfangende Partei), ist verpflichtet diese vertraulich zu behandeln; sie hat dabei das gleiche Maß an Sorgfalt anzuwenden, das sie bei eigenen Informationen vergleichbarer Bedeutung anzuwenden pflegt, mindestens jedoch das verkehrsübliche Maß an Sorgfalt. Sie darf die vertraulichen Informationen nur für die in dem Vertrag vorgesehenen Zwecke verwenden. Vertrauliche Informationen dürfen nur weitergegeben werden an Mitarbeiter oder Auftragnehmer, die durch die empfangende Partei zu einer ähnlichen Geheimhaltung verpflichtet werden und ausschließlich zur Verwendung für die im jeweiligen Vertrag vorgesehenen Zwecke. Diese Verpflichtungen gelten nicht für Informationen, die

1. der empfangenden Partei rechtmäßig ohne Verletzung ihrer Geheimhaltungspflicht bekannt werden,
2. der Öffentlichkeit nicht durch ein Verschulden der empfangenden Partei zugänglich werden,
3. von der empfangenden Partei selbständig und ohne Verwendung der vertraulichen Informationen der anderen Partei entwickelt werden oder
4. der Öffentlichkeit aufgrund eines von einem Gericht oder einer staatlichen Behörde erlassenen rechtskräftigen Beschlusses zugänglich werden, sofern die empfangende Partei die andere Partei im voraus schriftlich darüber informiert und angemessene Unterstützung gewährt, um der anderen Partei die Möglichkeit des Einspruchs zu geben.

 

 

III. Allgemeine Bestimmungen

1. Geltungsbereich

Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der Firma VALEO IT GmbH erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen, soweit nichts anderes vereinbart ist.Die Geschäftsbedingungen gelten nur, wenn der Kunde Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Andere Vertragsbedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn die Firma VALEO IT GmbH ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Die Geschäftsbedingungen gelten in ihrer jeweiligen Fassung als Rahmenvereinbarung auch für künftige Verträge zwischen der Firma VALEO IT GmbH  und dem Kunden, ohne dass die Firma VALEO IT GmbH in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müsste.Die jeweils aktuelle Fassung der Geschäftsbedingungen ist unter www.valeo-it.de abrufbar.

2. Angebot und Vertragsschluss

a. Angebote der Firma VALEO IT GmbH sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, das Angebot ist schriftlich oder elektronisch (Fax oder E-Mail)als bindend bezeichnet. Eine rechtliche Bindung kommt nur durch beiderseits unterzeichneten Vertrag oder mittels Bestellung des Kunden und Zugang einer schriftlich oder elektronisch (Fax oder E-Mail) übermittelten Auftragsbestätigung der Firma VALEO IT GmbH zustande, außerdem dadurch, dass die Firma VALEO IT GmbH mit der vertragsgemäßen Leistungserbringung beginnt bzw. die Ware liefert.

b. Soweit nicht anders angegeben, hält sich die Firma VALEO IT GmbH an die in ihren Angeboten enthaltenen Preise 14 Tage ab deren Datum gebunden. Maßgebend sind die im Angebot der Firma VALEO IT GmbH genannten Preise zzgl. der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet. Insbesondere ist eine Einarbeit in die gelieferte Hard- und Software, sowie eine Installation derselben nicht geschuldet. Hierüber sind gesonderte Verträge zu schließen.

c. Ausschlaggebend für Umfang, Art und Qualität der Lieferungen und Leistungen ist der beiderseits unterzeichnete Vertrag oder die Auftragsbestätigung der Firma VALEO IT GmbH, sonst das Angebot der Firma VALEO IT GmbH. Sonstige Angaben oder Anforderungen werden nur Ver- tragsbestandteil, wenn die Vertragspartner dies schriftlich vereinbaren oder die Firma VALEO IT GmbH sie schriftlich bestätigt hat.

d. Die Verkaufsangestellten der Firma VALEO IT GmbH sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen.

3. Lieferzeit

a. Angaben von Liefer- und Leistungszeitpunkten sind unverbindlich, es sei denn, sie sind seitens der Firma VALEO IT GmbH schriftlich als verbindlich zugesagt. Die Firma VALEO IT GmbH kann Teilleistungen erbringen, soweit die gelieferten Teile für den Kunden isoliert sinnvoll nutzbar sind.

b. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die der Firma VALEO IT GmbH die Lieferung nicht nur vorübergehend wesentlich erschweren oder ihr unmöglich machen – hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördlich Anordnungen usw., auch wenn sie bei Lieferanten der Firma VALEO IT GmbH oder deren Unterlieferanten eintreten -, hat die Firma VALEO IT GmbH auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen die Firma VALEO IT GmbH, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

c. Vereinbaren die Vertragspartner nachträglich zusätzliche Leistungen, die sich auf vereinbarte Fristen auswirken, so verlängern sich diese Fristen um einen angemessenen Zeitraum.

4. Zahlung, Aufrechnung

a. Soweit nicht anders vereinbart, sind die Rechnungen der Firma VALEO IT GmbH sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar. Rechnungen werden dem Kunden per E-Mail zugesandt.

b. Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Kunden oder die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

c. Die VALEO IT GmbH ist berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringen, wenn ihr nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Kunden wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung der offenen Forderungen der VALEO IT GmbH durch den Kunden aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis gefährdet wird.

d. Gerät der Kunde in Verzug, so ist die Firma VALEO IT GmbH berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an Zinsen nach den gesetzlichen Vorschriften zu verlangen.

5. Gewährleistung

a. Für die Rechte des Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. In allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften bei Endlieferung der Ware an einen Verbraucher. Ansprüche aus Lieferantenregress sind ausgeschlossen, wenn die mangelhafte Ware durch den Kunden oder einem anderen Unternehmer, zB durch Einbau in ein anderes Produkt, weiterverarbeitet wurde.

b. Als Vereinbarung über die Beschaffenheit der Ware gelten alle Produktbeschreibungen, die Gegenstand des einzelnen Vertrages sind. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart wurde, ist nach der gesetzlichen Regelung zu beurteilen, ob ein Mangel vorliegt oder nicht (§ 434 Abs. 1 S. 2 und 3 BGB). Für öffentliche Äußerungen des Herstellers oder sonstiger Dritter (zB Werbeaussagen), auf die  der Kunde die Firma VALEO IT GmbH nicht als für ihn vertragsentscheidend hingewiesen hat, übernimmt die Firma VALEO IT GmbH jedoch keine Haftung.

c. Die Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, dass er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten (§§ 377, 381 HGB) nachgekommen ist, anderenfalls ist eine Haftung für den nicht bzw. nicht rechtzeitig angezeigten Mangel ausgeschlossen.

d. Das Wahlrecht bezüglich der Art der Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) liegt bei der Firma VALEO IT GmbH. Das Recht, die Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührt.

e. Eine geschuldete Nacherfüllung kann davon abhängig gemacht werden, dass der Kunde die vertraglich geschuldete Vergütung bezahlt. Der Kunde ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil der geschuldeten Vergütung zurückzubehalten.

f. Gewährleistungsansprüche bestehen nicht bei übermäßiger oder unsachgemäßer Nutzung, nicht reproduzierbaren oder anderweitig durch den Kunden nachweisbaren Fehlern sowie bei Schäden, die durch nachträgliche Veränderung durch den Kunden oder Dritten entstehen.

g. Für den Verlust von Daten übernimmt die Firma VALEO IT GmbH keine Haftung. Die Datensicherung ist Aufgabe des Kunden. Der Kunde sichert der Firma VALEO IT GmbH zu, dass er vor Beginn der Tätigkeit der Firma VALEO IT GmbH sämtliche Daten auf gesondert aufbewahrten Datensicherungsmedien abgesichert hat.

h. Die Firma VALEO IT GmbH kann die Vergütung ihres Aufwands verlangen, soweit -sie aufgrund einer Meldung tätig wird, ohne dass ein Mangel vorliegt, außer der Kunde konnte mit zumutbarem Aufwand nicht erkennen, dass kein Mangel vorlag oder -eine gemeldete Störung nicht reproduziert war oder anderweitig durch den Kunden als Mangel nachweisbar ist oder -zusätzlicher Aufwand wegen nicht ordnungsgemäßer Erfüllung der Pflichten des Kunden anfällt.

i. Bei einem unerheblichen Mangel besteht kein Rücktrittsrecht.

j. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen auch bei Mängeln nur nach Maßgabe von Ziffer 6.  und sind im Übrigen ausgeschlossen.

6. Haftung

a. Die Firma VALEO IT GmbH haftet für von ihr oder von ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder fahrlässig verursachte Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

b. Darüber hinaus haftet die Firma VALEO IT GmbH nur für von ihr oder von ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden.

c. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung der Firma VALEO IT GmbH auf den nach der Art der Leistung vorhersehbaren, vertragstypischen Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Firma VALEO IT GmbH. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht bei einer der Firma VALEO IT GmbH zurechenbarer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

d. Im Falle des Verzugs erstattet die Firma VALEO IT GmbH dem Kunden den durch den Verzug nachweislich entstandenen Schaden im Rahmen der Buchstaben a) bis c) dieser Ziffer (Haftung).

e. Haftungsausschlüsse oder –beschränkungen gelten nicht, soweit die Firma VALEO IT GmbH eine Garantie übernommen hat, die gerade den Zweck hatte, vor dem Eintritt der geltend gemachten Schäden zu schützen.

f. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

g. Außer im Fall von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, sowie bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und bei Übernahme einer Garantie (e), haftet die Firma VALEO IT GmbH nicht für mittelbare Schäden, wie z.B. Mehraufwand oder entgangenen Gewinn infolge einer mangelhaften Lieferung oder Leistung.

7. Verletzung von Rechten Dritter

a. Für Verletzungen von Rechten Dritter durch ihre Leistungen haftet die Firma VALEO IT GmbH nur, soweit die Leistungen vertragsgemäß eingesetzt werden.

b. Macht ein Dritter gegenüber dem Kunden geltend, dass eine Leistung der Firma VALEO IT GmbH seine Rechte verletzt, benachrichtigt der Kunde unverzüglich die Firma VALEO IT GmbH. Die VALEO IT GmbH und gegebenenfalls deren Vorlieferanten sind jedoch nicht verpflichtet, die geltend gemachten Ansprüche auf ihre Kosten abzuwehren.

c. Werden durch eine Leistung der Firma VALEO IT GmbH Rechte Dritter verletzt, wird die Firma VALEO IT GmbH nach eigener Wahl und eigene Kosten
aa) dem Kunden das Recht zur Nutzung der Leistung verschaffen oder

bb) die Leistung frei von Rechten Dritter gestalten.

Falls keine andere Abhilfe mit angemessenem Aufwand von der Firma VALEO IT GmbH erzielt werden kann, können beide Vertragspartner den zugrunde liegenden Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen. Die Interessen des Kunden werden dabei angemessen berücksichtigt.

d. Für Schadenersatzansprüche gelten die Haftungsregelungen unter Ziffer 6.

8. Gefahrübergang

Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager der Firma VALEO IT GmbH

verlassen hat. Wird der Versand auf Wunsch des Kunden verzögert, geht die Gefahr mit Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über.

Der Versand der Ware erfolgt per Postversand oder über eine Spedition.

9. Annahmeverzug

Kommt der Kunde mit der Annahme der ordnungsgemäß angebotenen Leistung in Verzug, so kann die Firma VALEO IT GmbH im Falle der Nichtabnahme von ihren gesetzlichen Rechten Gebrauch machen.

Verlangt die Firma VALEO IT GmbH Schadenersatz, so beträgt dieser 10 % des Netto-Rechnungswertes. Der Schadenersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn die Firma VALEO IT GmbH einen höheren oder der Kunde einen geringeren Schaden nachweist.

10. Eigentumsvorbehalt

a. Der Kaufgegenstand bleibt bis zur vollständigen Begleichung der Rechnungen zzgl. etwaiger Nebenforderungen (Verzugszinsen, Mahngebühren und dgl.) im uneingeschränkten Eigentum der Firma VALEO IT GmbH. Insoweit ist auch eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung durch den Kunden ausgeschlossen.

b. Ist der Kunde eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, bleibt der Eigentumsvorbehalt auch bestehen für Forderungen der Firma VALEO IT GmbH gegen den Kunden aus der laufenden Geschäftsbeziehung bis zum Ausgleich von im Zusammenhang mit dem Erwerb zustehenden Forderungen.

c. Gegenstände, die durch Verarbeitung von im Eigentum der Firma VALEO IT GmbH stehenden Gegenständen hergestellt werden, sind Eigentum der Firma VALEO IT GmbH und werden vom Kunden bis zum Ende seiner Nutzungsberechtigung für die Firma VALEO IT GmbH aufbewahrt und sodann an sie herausgegeben.

d. Bei Zugriffen Dritter auf im Eigentum der Firma VALEO IT GmbH stehende Gegenstände, z.B. durch Pfändungs- oder Vollstreckungsmaßnahmen, hat der Kunde auf die Eigentumsverhältnisse hinzuweisen und der Firma VALEO IT GmbH unverzüglich schriftlich Mitteilung zu machen.

e. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist die Firma VALEO IT GmbH berechtigt vom Vertrag zurückzutreten und die Vorbehaltsware herauszuverlangen.

11. Verjährung

a. Abweichend von § 438 Abs.1 Nr.3 BGB beträgt die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln ein Jahr ab Ablieferung. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, beginnt die Verjährung mit der Abnahme.

b. Die vorstehenden Verjährungsfrist gilt auch für vertragliche und außervertragliche Schadensersatzansprüche des Kunden, die auf einem Mangel der Ware beruhen, es sei denn dass die Anwendung der regelmäßigen gesetzlichen Verjährung (§§ 195, 199 BGB) im Einzelfall zu einer kürzeren Verjährung führen würde.

c. Schadensersatzansprüche des Kunden gem. Ziffer 6 a. bis c. sowie nach dem Produkthaftungsgesetz verjähren jedoch ausschließlich nach den gesetzlichen Verjährungsfristen.

12. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilunwirksamkeit

a. Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen der Firma VALEO IT GmbH und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.

b. Soweit der Käufer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Luhe-Wildenau ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.

c. Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

 

 

IV. Ergänzende Bestimmungen für Produkte und Serviceleistung

Im Falle des End of Life ( EOL ) eines Produkts oder einer Serviceleistung erbringt die VALEO IT GmbH noch bis zu einem Jahr Support. Dabei bemisst sich die Ein-Jahres-Frist nach dem von der VALEO IT GmbH angekündigten EOL-Datum. Dies gilt auch, wenn ein EOL für ein einzelnes Produkt oder eine einzelne Leistung bekanntgegeben wird und diese zusammen mit anderen Produkten und/oder Serviceleistungen in einem gemeinsamen Systemschein aufgelistet sind. In diesem Fall ist die VALEO IT GmbH zu einer Teilkündigung des Supports für das betroffene Produkt und/oder die Serviceleistung berechtigt und wird dem Kunden bei Bedarf einen aktualisierten Systemschein ausstellen. Serviceumfang und/oder -dauer kann innerhalb des vorgenannten Zeitraums in Abhängigkeit vom jeweiligen Produkttyp bzw. Leistungstyp variieren.

 

 

V. Ergänzende Bestimmungen für Software

1. Gegenstand eines Software-Vertrages

a) Gegenstand dieses Vertrages ist die Überlassung einer Kopie der Software nebst Benutzerhandbuch durch den Anbieter an den Kunden.

b) Nicht Gegenstand dieses Vertrages ist die Installation und die Wartung der vertragsgegenständlichen Software auf der Hardware des Kunden.

2. Pflichten von VALEO IT GmbH

a) Die VALEO IT GmbH ist verpflichtet, dem Kunden eine Kopie der vertragsgegenständlichen Software auf CD-ROM, per E-Mail oder im Internet per Download bereithaltend auf Dauer zu überlassen.

b) Die VALEO IT GmbH ist verpflichtet, dem Kunden das Benutzerhandbuch zu der vertragsgegenständlichen Software als Druckwerk oder digital als Dokument zu überlassen.

3. Lizenzen

Die VALEO IT GmbH gewährt dem Kunden eine nicht ausschließliche und nicht übertragbare Lizenz, die an den Kunden ausgelieferte Software ausschließlich für interne Zwecke zu verwenden. Dabei ist folgendes zu beachten:

a) die im Auftrag oder in der Auftragsbestätigung festgelegten Beschränkungen im Hinblick auf den genehmigten Zweck und die genehmigte Anzahl der Benutzer, Entwickler, Einträge und CPUs sowie

b) die ergänzenden Lizenzbestimmungen, die der Software beigefügt sind

c) das Recht zur Weitergabe der Software an Dritte ist ausgeschlossen, wenn der begründete Verdacht besteht, der Dritte werde diese Vertragsbedingungen oder die Urheberrechte verletzen.

4. Lizenzbeschränkungen

Der Kunde darf identische Kopien der Software für Archivzwecke (einschließlich einer Sicherungskopie für Systemausfälle) anfertigen. Der Kunde darf die Software weder verändern noch decompilieren oder eine andere Form von Reverse Engineering zur Anwendung bringen. Die für die Interoperabilität benötigten Informationen werden von der VALEO IT GmbH auf Anforderung zur Verfügung gestellt

 

 

VI. Ergänzende Bestimmungen für Serviceleistungen

1. Remote-Serviceleistungen

Durch die Bestellung von Remote-Serviceleistungen

a) erkennt der Kunde an, dass die VALEO IT GmbH per Fernzugriff auf die Systeme in den Geschäftsräumen des Kunden zugreifen und Produktdaten für eine Remoteüberwachung, -verwaltung und -wartung der Systeme verarbeiten und speichern kann (diese Daten werden von der VALEO IT GmbH als vertrauliche Informationen des Kunden behandelt),

b) verpflichtet sich der Kunde, auf eigene Kosten eine von der VALEO IT GmbH genehmigte Bridge oder ein Gateway zu erwerben oder zu unterhalten, die bzw. das für die betroffenen Systeme oder Netzwerke geeignet ist und

c) trägt der Kunde sämtliche Telekommunikations- und Internetzugangskosten in Zusammenhang mit den Remote-Serviceleistungen.

2. Systemsupport

a) Einzelverträge

Für sämtliche Serviceleistungen, die von der VALEO IT GmbH durchzuführen sind, unterzeichnen die VALEO IT GmbH und der Kunde jeweils einen Einzelvertrag oder eine Leistungsbeschreibung, in denen der Umfang der vom Kunden bestellten Serviceleistungen genau aufgeführt wird.

b) Geschäftsräume des Kunden

Der Systemsupport wird für die in dem jeweiligen Systemschein aufgeführten Systeme (Gelistete Systeme) in den Geschäftsräumen des Kunden durchgeführt. Der Kunde informiert die VALEO IT GmbH schriftlich mindestens 30 Tage vor einer örtlichen Veränderung der gelisteten Systeme über den neuen Aufstellungsort. Ob für die umgesetzten Systeme Support geleistet werden kann, hängt von der Verfügbarkeit vor Ort ab. Für den Support können zusätzliche Gebühren anfallen. Ebenso können für umgesetzte Systeme eine Überprüfung und eine neue Zertifizierung erforderlich werden, wofür die jeweils gültigen Stunden- und Materialsätze der Valeo IT GmbH berechnet werden.

c) Vermeidung von Fehlern

Der Kunde führt routinemäßig vorbeugende Wartungs- und Reinigungsarbeiten durch. Bevor der Kunde von der VALEO IT GmbH Support anfordert, führt er zunächst selbst die jeweiligen Prozeduren oder Maßnahmen zur Fehleranalyse durch, die durch die VALEO IT GmbH zur Verfügung gestellt werden. Falls diese Bemühungen zur Fehlerbehebung fehlschlagen, benachrichtigt der Kunde unverzüglich die VALEO IT GmbH. Der Kunde wird ein Verfahren außerhalb der gelisteten Systeme für die Wiederherstellung verlorener oder veränderter Dateien, Daten oder Programme einführen und unterhalten.

d) Qualifizierte Mitarbeiter

Hard- und Softwaresupport darf ausschließlich von Mitarbeitern des Kunden angefordert werden, die über das notwendige Fachwissen und die Ausbildung verfügen, um Hard- und Softwarefehler unter Anweisung von der VALEO IT GmbH diagnostizieren und beheben zu können und die als Ansprechpartnern benannt sind.

e) Zusätzliche Systeme

Mit einer schriftlichen Mitteilung an die VALEO IT GmbH kann der Kunde für einen der Laufzeit des Einzelvertrages entsprechenden Zeitraum einen Einzelvertrag durch zusätzliche Systeme ergänzen. Dafür fallen die jeweils gültigen anteiligen Gebühren pro System an. Diese Systeme dürfen von der VALEO IT GmbH überprüft werden. Die VALEO IT GmbH übermittelt dem Kunden eine zusätzliche Auftragsbestätigung, aus der die zusätzlichen gelisteten Systeme und die damit verbundenen zusätzlichen Gebühren hervorgehen.

f) Ausschluss von Serviceleistungen

Die VALEO IT GmbH ist nicht zur Durchführung der Serviceleistungen verpflichtet, falls

aa) die Systeme unsachgemäß oder falsch genutzt wurden oder der Fehler durch einen Unfall oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurde,

bb) Änderungen, Modifikationen oder Reparaturversuche von nicht von der VALEO IT GmbH autorisierten Personal an den Systemen vorgenommen wurden,

cc) die Fehler durch Ursachen außerhalb des Systems entstanden sind, wie beispielsweise wenn die vom Hersteller vorgeschriebenen Betriebsbedingungen nicht gegeben waren,

dd) die gelisteten Systeme in Verbindung mit Software oder sonstigen Produkten genutzt werden, die nicht in einer Preisliste oder dem Angebot der VALEO IT GmbH enthalten sind oder deren Verwendung die VALEO IT GmbH nicht schriftlich genehmigt hat,

ee) die Fehler durch eine örtliche Veränderung der gelisteten Systeme oder einen Versuch einer örtlichen Veränderung verursacht wurden, oder

ff) die Software oder die Systeme nicht über die von der VALEO IT GmbH vorgeschriebenen Mindestkonfigurationen oder Releases verfügen, die erforderlich sind, um ein gelistetes System im Rahmen der Supportbestimmungen der VALEO IT GmbH zu halten oder um Ersatzteile, Patches oder Folgerelease zu installieren.

Support, der aufgrund eines solchen Vorgangs (beschrieben in aa) bis ee)) erbracht wird, wird separat zu den jeweils gültigen Stunden- und Materialsätzen der VALEO IT GmbH in Rechnung gestellt und ist Gegenstand gesonderter Vereinbarung.

3. Vor-Ort-Materialien

a) Der Kunde wird sämtliche in den Geschäftsräumen des Kunden untergebrachten Tools, Teile, Ersatzteile, Produkte und Materialien, die nicht in das Eigentum des Kunden übergehen ("Vor-Ort-Materialien"), getrennt aufbewahren, absichern und als Eigentum der VALEO IT GmbH kennzeichnen.

b) Die Vor-Ort-Materialien dürfen ausschließlich von autorisierten Personen gemäß den Bestimmungen der jeweils gültigen Serviceliste oder Leistungsbeschreibung verwendet werden. Der Kunde besitzt keine Rechte an den Vor-Ort-Materialien und darf keine Pfand- oder Sicherheitsrechte an den Materialien gewähren. Der Kunde trägt das Risiko von Verlust oder Untergang für die Vor-Ort-Materialien, das vor deren Rückgabe an die VALEO IT GmbH auftreten kann.

c) Innerhalb von zehn Tagen nach Kündigung oder Ablauf des entsprechenden Einzelauftrages liefert der Kunde sämtliche damit zusammenhängenden Vor-Ort-Materialien zusammen mit einem Frachtbrief (Fracht vorausbezahlt und vollständig versichert) an die VALEO IT GmbH.

4. Nutzungsrechte an durchzuführenden Serviceleistungen

a) Umfang

Die VALEO IT GmbH gewährt dem Kunden eine nicht ausschließliche und nicht übertragbare Lizenz, die dem Kunden das Recht einräumt, die durchzuführenden Serviceleistungen ausschließlich für interne Zwecke zu nutzen.

b) Verwendung der Tools und Updates

Ausschließlich zum Zwecke der Fehlerdiagnose und -behebung ist es nur qualifizierten Mitarbeitern des Kunden gestattet, bei gelisteten Systemen auf die von der VALEO IT GmbH zur Verfügung gestellten Tools zuzugreifen. Die Bereitstellung eines Updates beeinflusst die Rechte bei Mängeln für die zuvor lizenzierte Software nicht. Diese Updates dürfen nur in Verbindung mit einem Einsatz auf den gelisteten Systemen verwendet werden.

c) Lizenzbeschränkungen

Dem Kunden ist es nicht gestattet, außer für Archivzwecke Kopien der Arbeitsergebnisse anzufertigen, die Arbeitsergebnisse zu verändern, zu decompilieren oder eine Form von Reverse Engineering zur Anwendung zu bringen. Die VALEO IT GmbH stellt die für die Interoperabilität benötigten Informationen auf Anforderung zur Verfügung.

5. Preis/Zuschläge

Die Geschäftszeiten der VAELO IT GmbH sind von Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr. Bei darüber hinausgehender Arbeitszeit kommen folgende Zuschläge hinzu:

a) Montag bis Freitag von 00:00 Uhr bis 08:00 Uhr plus 50 %

b) Montag bis Freitag von 20:00 Uhr bis 24 Uhr plus 50 %

c) Samstag 00:00 Uhr bis 08:00 Uhr plus 100 %

d) Samstag 08:00 Uhr bis 20:00 Uhr plus 50 %

e) Samstag 20:00 Uhr bis 24:00 Uhr plus 100 %

f) Sonn- und Feiertage 00:00 Uhr bis 24:00 Uhr plus 100 %

Die VALEO IT GmbH ist dazu berechtigt, durch schriftliche oder elektronische (d. h. per E-Mail) Mitteilung an den Kunden mit einer Ankündigungsfrist von 60 Tagen eine Anpassung der Entgelte und Leistungsinhalte vorzunehmen, sofern diese den Kunden nicht unangemessen benachteiligen. Sofern auf Grund von Vereinbarungen zwischen Lieferanten und der VALEO IT GmbH kürzere Ankündigungsfristen vereinbart sind, ist die VALEO IT GmbH berechtigt, die vereinbarte Ankündigungsfrist von 60 Tagen angemessen zu verkürzen. Voraussetzungen und Gründe für eine solche Leistungs- oder Entgelt-Änderung können technische oder rechtliche Erfordernisse sein; im Einzelfall können auch wirtschaftliche Erfordernisse eine Anpassung begründen. Die Änderung erfolgt in der Art und in dem Ausmaß, dass ein möglichst ausgewogener Ausgleich der beiderseitigen Interessen erfolgt. Will der Kunde den Vertrag nicht zu den geänderten Entgelten fortführen, ist er zur außerordentlichen, schriftlichen Kündigung mit einer Frist von 14 Tagen zum Änderungszeitpunkt berechtigt. Im Übrigen sind Rechte des Kunden hieraus ausgeschlossen.

6. Verfügbarkeit der Serviceleistungen

Es ist möglich, dass Serviceleistungen an bestimmten Orten nicht verfügbar sind. Die Serviceleistungen hängen von der Verfügbarkeit qualifizierter VALEO IT GmbH Mitarbeiter und Einrichtungen ab. Desweiteren können für die Serviceleistungen Mehrkosten anfallen oder sie können ergänzenden Bestimmungen sowie einer Zahlung der jeweils gültigen Mindestgebühren unterliegen. Die VALEO IT GmbH kann die Serviceleistungen austauschen oder verändern, vorausgesetzt, dass die Serviceleistungen dadurch insgesamt nicht wesentlich beeinträchtigt oder verändert werden.

7. Beschränkungen im Hinblick auf die Verwendung der Serviceleistungen

Der Kunde erkennt an, dass die Serviceleistungen ausschließlich für interne Zwecke des Kunden bestimmt sind und dass der Kunde die Serviceleistungen weder direkt noch indirekt an Dritte weitergeben, vermieten oder weiterverkaufen darf, sofern die VALEO IT GmbH den Kunden nicht schriftlich dazu autorisiert.

 

 

VII. Ergänzende Bestimmungen für Hosted Services (Onlinedienste)

1. Angebote und Leistungen

a) Zum Betreiben des Hosting-Auftrages bzw. einer Webseite stellt die VALEO IT GmbH dem Kunden einen virtuellen Server oder Server zur Nutzung bereit.

b) Wechsel in Tarife höherer oder niedriger Leistung sind jederzeit möglich und gelten ohne Einhaltung von Fristen ab dem folgenden Abrechnungszeitraum (dem nächsten Monatsersten).

c) In den Leistungen der VALEO IT GmbH ist ein kostenloser E-Mail Support enthalten, der sich ausschließlich auf die Wartung des Accounts/Servers beschränkt. Der VALEO IT GmbH-Support steht Montag bis Freitag von 08:00 bis 17:00 Uhr zur Verfügung.

d) Die VALEO IT GmbH kann entgeltfreie Leistungen oder entgeltfreie Zusatzleistungen jederzeit mit einer Frist von 30 Tagen wieder einstellen. Zur Mitteilung der Einstellung genügt eine Benachrichtigung per E-Mail. Erforderlichenfalls hat die VALEO IT GmbH das Recht, solche bisher vergütungsfrei zur Verfügung gestellten Dienste künftig nur noch gegen Entgelt anzubieten.

e) Der VALEO IT GmbH steht es frei, zur Erbringung der Leistungen im Zuge des technischen Fortschritts auch neuere bzw. andere Technologien, Systeme, Verfahren oder Standards zu verwenden, als zunächst angeboten, sofern dem Kunden hieraus keine Nachteile entstehen.

f) Die VALEO IT GmbH ist berechtigt, dritte Dienstleister und Erfüllungsgehilfen mit der Erbringung von Teilen oder des ganzen Leistungsspektrums zu beauftragen. Die VALEO IT GmbH ist berechtigt, die verwendete Internet-Infrastruktur und mit der Durchführung beauftragte Dienstleister und Erfüllungsgehilfen, jederzeit ohne gesonderte Mitteilung zu wechseln, sofern für den Kunden hierdurch keine Nachteile entstehen.

g) Die zum Betreiben der virtuellen Server/dedizierten Server benötigten IP-Adressen bleiben im Besitz der VALEO IT GmbH und dürfen jederzeit verändert werden.

2. Entgelte

a) Ein Abrechnungszeitraum beträgt - wenn nicht anders angegeben – bei Hosting, Web-Hosting und Domain-Leistungen jeweils einen vollen Kalendermonat. Die von der VALEO IT GmbH bestellten und bezahlten Domain-Einträge haben in der Regel eine Laufzeit von einem Jahr.

b) Unter Umständen unterliegen Leistungen einer Beschränkung des übertragenen Datenvolumens (Traffic). Für den Fall, dass die Beschränkungen überschritten werden, ist die VALEO IT GmbH berechtigt, Preisanpassung zu verlangen.

3. Kündigung, Vertragslaufzeit

a) Mit dem Tag der Freischaltung der Zugangskennung und ggf. des ersten der angeforderten Domainnamen entsteht zwischen dem Kunden und der VALEO IT GmbH das Vertragsverhältnis. Dieser Tag stellt, ungeachtet des Datums der Zahlung, den Beginn des Vertrages dar. Vertragsende ist grundsätzlich der jeweils letzte Tag eines Kalendermonats.

b) Der Kunde und die VALEO IT GmbH können das Vertragsverhältnis ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von 1 Kalendermonat zum Monatsende kündigen. Sofern die VALEO IT GmbH mit Kunden keine monatlichen Zahlungen sondern Zahlungen pro Quartal oder pro Jahr (im Voraus) vereinbart hat, ist hieran keine Mindestlaufzeit gekoppelt.

c) Im Falle einer Kündigung aus wichtigem Grund ist die VALEO IT GmbH berechtigt, den Zugang zu den Hosting-Servern sofort zu verwehren und die diesem Vertragsverhältnis zugeordneten Internet-Adressen (Domains) zu sperren, ggf. zu löschen. Die VALEO IT GmbH kann ferner in diesem Fall hinterlegte Inhalte und E-Mail-Nachrichten ohne Setzung einer Nachfrist sofort sperren und ggf. löschen.

4. Verfügbarkeit

a) Die VALEO IT GmbH erreicht eine Diensteverfügbarkeit von theoretisch 100% am Internetübergang des Rechenzentrums. Die VALEO IT GmbH übernimmt jedoch keine Gewähr für die ununterbrochene Verfügbarkeit von Daten und kann Zeit für technische Arbeiten verwenden. Eine Haftung der VALEO IT GmbH für durch technisch bedingte Ausfälle verursachte Datenverluste, abgebrochene Datenübertragungen oder sonstige Probleme in diesem Zusammenhang ist ausgeschlossen.

b) Jede planmäßige Wartungsarbeit kündigt die VALEO IT GmbH rechtzeitig vorher per E-Mail über die vereinbarte Kontakt-E-Mailadresse des Kunden an. Dies mindert nicht die garantierte Diensteverfügbarkeit.

c) Störungsmeldungen sind seitens des Kunden über Support-Ticket auf der VALEO IT-Webseite zu melden: www.VALEO IT.de.

d) Im Falle von technischen Problemen, die eine Weiterführung dieses Vertrages nicht ermöglichen, ist die VALEO IT GmbH berechtigt, Teile des Vertrages, oder den gesamten Vertrag fristlos zu kündigen.

5. Haftungsbeschränkungen und Schadensersatzansprüche

a) Die VALEO IT GmbH haftet nicht für die korrekte Funktion von Infrastrukturen oder Übertragungswegen des Internets, die nicht im Verantwortungsbereich der VALEO IT GmbH oder dessen Erfüllungsgehilfen liegen.

b) Die VALEO IT GmbH übernimmt keine Gewähr für die richtige Wiedergabe von Internetseiten des Antragstellers, es sei denn, der VALEO IT GmbH fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Für mittelbare Schäden und Folgeschäden sowie für entgangenen Gewinn haftet die VALEO IT GmbH nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit bis zu einem Höchstbetrag des Auftragswerts der letzten drei Vertragsmonate. Dem Kunden ist bekannt, dass die Internetpräsenzen auf dem virtuellen Server/Server nur mit Browsern angesprochen werden können, die sich an die aktuellen HTTP-Spezifikationen halten; zu diesen zählen aktuelle Browser-Versionen.

c) Für Produkte und Dienstleistungen Dritter übernimmt die VALEO IT GmbH keine Haftung und keine Garantie auf deren Funktion und Fehlerfreiheit.

6. Datensicherheit, Online-Übertragungen

a) Der Kunde ist damit einverstanden, dass sämtliche Daten, die der VALEO IT GmbH im Rahmen der Geschäftsbeziehung zugehen, in einer EDV-Anlage gespeichert und automatisch verarbeitet werden.

b) Soweit Daten an die VALEO IT GmbH- gleich in welcher Form - übermittelt werden, stellt der Kunde Sicherheitskopien her. Im unwahrscheinlichen Falle eines eintretenden Datenverlustes wird der Kunde die betreffenden Datenbestände nochmals unentgeltlich auf den/die Server der VALEO IT GmbH übertragen.

c) Der Kunde stellt die VALEO IT GmbH von sämtlichen Ansprüchen Dritter hinsichtlich der überlassenen Daten frei.

d) Diverse kundenspezifische Einstellungen der VALEO IT GmbH werden online festgelegt. Die Übertragung solcher Daten erfolgt auf Gefahr des Kunden ohne Gewähr der VALEO IT GmbH. Die Mitteilungen sind nach deren Eingang gültig und werden von der VALEO IT GmbH bis zum Eingang neuer Daten per Internet als verbindlich zur Leistungsdurchführung verwendet. Hierbei auftretende Verzögerungen sind technisch bedingt und stellen keinen Mangel dar.

e) Dem Kunden ist bekannt, dass für alle Teilnehmer im Übertragungsweg des Internets in der Regel die Möglichkeit besteht, von in Übermittlung befindlichen Daten ohne Berechtigung Kenntnis zu erlangen. Dieses Risiko nimmt der Kunde in Kauf.

f) Die VALEO IT GmbH übernimmt keine Gewähr dafür, dass Daten bzw. Dateien die auf einem virtuellen Host/Server gespeichert sind, Dritten nicht zugänglich sind.

7. Pflichten des Kunden

a) Der Kunde darf mit Form, Inhalt und verfolgtem Zweck einer Internetpräsenz nicht gegen gesetzliche Verbote oder die guten Sitten der Bundesrepublik Deutschland sowie internationales Recht verstoßen. Der Kunde versichert, dass über die von der VALEO IT GmbH zur Verfügung gestellten Dienste keine diskriminierenden, rassistischen, gewaltverherrlichenden, erotischen, pornographischen, sowie links- bzw. rechtsradikale Inhalte verbreitet werden, noch auf solche Inhalte mit einem Link verwiesen wird. Widrigenfalls ist die VALEO IT GmbH berechtigt, die Aufnahme einer Internetseite zu verweigern oder zu löschen. Die VALEO IT GmbH übernimmt hiermit keine Prüfungspflicht. Bei einem Verstoß der Internetpräsenz des Kunden gegen gesetzliche Verbote haftet der Kunde.

b) Der Kunde ist für alle von ihm, über seine Zugangskennung oder von Dritten produzierten bzw. publizierten Inhalte selbst verantwortlich. Eine generelle Überwachung oder Überprüfung dieser Inhalte durch die VALEO IT GmbH findet nicht statt.

c) Die VALEO IT GmbH überprüft die Inhalte des Kunden nicht dahingehend, ob Ansprüche Dritter berechtigt oder unberechtigt erhoben werden. Im Internet ist es insoweit üblich, dass bis zu einer gerichtlichen Klärung Daten auf glaubhaftes Verlangen jedes Dritten gesperrt werden (siehe auch die Dispute Policy des InterNic unter http://www.internic.net). Der Kunde erklärt sich daher einverstanden, den Zugriff auf seine Inhalte in dem Fall zu sperren, dass Ansprüche Dritter glaubhaft erhoben werden.

d) Der Kunde hat Sorge dafür zu tragen, dass die ggf. von ihm gelieferten HTML-Formulare, CGI-, PHP- und Java-Programme keine Sicherheitsrisiken auf dem Server der VALEO IT GmbH darstellen, sowie dass die Rechnerkapazitäten der VALEO IT GmbH nicht durch fehlerhafte Programmierung überlastet oder blockiert werden. Sämtliche finanziellen Folgen der Ausfälle, die hierauf zurückzuführen sind, sind vom Kunden an die VALEO IT GmbH zu erstatten.

8. Domains

a) Vertragsgrundlagen sind, soweit Domains Gegenstand des Vertragsverhältnisses sind, die Registrierungsbedingungen der einzelnen zuständigen Vergabestellen/Registries, da die unterschiedlichen Top-Level-Domains weltweit einer Vielzahl unterschiedlicher Bestimmungen unterliegen; diese Bestimmungen der für die jeweilige Top-Level-Domain zuständigen Vergabestelle (der zuständigen Registry) werden deshalb ausdrücklich Vertragsbestandteil für jeden einzelnen Vertrag über die Registrierung entsprechender Sub-Level-Domains. Verstöße gegen diese Bedingungen können dazu führen, dass Sub-Level-Domains nicht registriert, nicht übertragen (gegen den Willen des Inhabers übertragen) oder gelöscht werden. Beispielsweise können nach den einzelnen Bestimmungen nicht unbeschränkt viele Sub-Level-Domains registriert/genutzt werden, sind länderspezifische Auflagen (z.B. hinsichtlich des Inhabers der Domain) zu beachten oder ist ein Wechsel des Providers (KK-Antrag) nicht oder nur unter engen Voraussetzungen möglich. Die VALEO IT GmbH weist den Kunden deshalb darauf hin, dass nur im Rahmen der jeweils geltenden Bestimmungen gewährleistet werden kann, dass die Registrierung entsprechender Sub-Level-Domains vermittelt oder durchgeführt wird. Außerdem kann ein Auftrag zur Registrierung abgelehnt werden, falls er den Eindruck erweckt, gegen gesetzliche Bestimmungen, Registrierungsbedingungen der zuständigen Vergabestelle bzw. der Registry oder berechtigte Interessen der VALEO IT GmbH zu verstoßen.

b) Domainnamen werden durch die VALEO IT GmbH oder durch die VALEO IT GmbH beauftragte Partner bei dem jeweiligen NIC (Network Information-Center, Domain-Vergabestelle einer Top-Level-Domain) registriert. Die Daten zur Registrierung von Domainnamen werden an das jeweilige NIC in einem automatisierten elektronischen Verfahren übermittelt. Der Kunde kann von einer tatsächlichen Verfügbarkeit und Zuteilung des Domainnamens erst ausgehen, wenn diese durch das jeweilige NIC bzw. durch die VALEO IT GmbH bestätigt ist. Jegliche Haftung und Gewährleistung für die Zuteilung der bestellten Domainnamen ist seitens der VALEO IT GmbH ausgeschlossen.

c) Die VALEO IT GmbH erteilt per Telefon oder Internet grundsätzlich nur unverbindlich Auskunft über die Verfügbarkeit einer Domain. Zwischen Auskunft und Anmeldung kann eine Vergabe an eine Dritte Partei durch die DENIC oder eine andere Stelle erfolgen, ohne dass die VALEO IT GmbH hierauf Einfluss nimmt oder davon Kenntnis erlangt.

d) Die VALEO IT GmbH betreut während der Dauer des mit dem Kunden geschlossenen Vertrages sämtliche Domains auf der Grundlage der jeweils gültigen Richtlinien der zuständigen Vergabestellen, insbesondere den Regelungen der DENIC (einsehbar unter http://www.denic.de) und des Council of Registrars (http://www.corenic.net).

e) Die VALEO IT GmbH ist vertraglich gegenüber den einzelnen Vergabestellen bzw. Registries verpflichtet, deren Registrierungsbedingungen an den Kunden verbindlich weiterzugeben. Die Bestimmungen der für die jeweilige Top-Level-Domain zuständigen Vergabestelle sowie des zuständigen Registrars werden für den Kunden ausdrücklich Vertragsbestandteil für jeden einzelnen Vertrag über die Registrierung entsprechender Sub-Level-Domains. Im Einzelnen gilt folgendes:

Soweit .de-Domains Gegenstand des Vertragsverhältnisses sind: ergänzend zu diesen AGBs gelten die DENIC-Registrierungsbedingungen, die DENIC-Registrierungsrichtlinien sowie die DENIC-Direktpreisliste. Die VALEO IT GmbH weist ausdrücklich darauf hin, dass die Domain-Registrierung ein gesonderter Vertrag zwischen Kunde und DENIC eG ist, für den aus Gründen der dauerhaften Sicherstellung der Domain-Inhaberschaft nur ausnahmsweise dann die DENIC-Direktpreisliste gilt, wenn der jeweilige Internet-Service-Provider seine Zahlungsverpflichtungen gegenüber DENIC eG nicht erfüllt. Der Kunde ist verpflichtet, die DENIC-Registrierungsbedingungen, -Registrierungsrichtlinien und -Direktpreisliste zur Kenntnis zu nehmen unter http://www.denic.de

Sollten sich diese Richtlinien ändern oder sollten sich die Rahmenbedingungen für die Registrierung und Aufrechterhaltung von Domains aus anderen Gründen verändern, sind die VALEO IT GmbH und der Kunde bereit, ihr Vertragsverhältnis entsprechend anzupassen.

Der Kunde ersetzt der VALEO IT GmbH alle Schäden und stellt die VALEO IT GmbH von allen Ansprüchen und sonstigen Beeinträchtigungen frei, die daraus entstehen können, dass vorgenannte Regelungen nicht eingehalten werden oder der Kunde Mitwirkungspflichten nicht erfüllt. Dies gilt auch für evtl. Ansprüche, die der Kunde selbst aus diesem Grund gegen die VALEO IT GmbH bzw. den beauftragten Partner erhebt.

g) Soweit bei der Registrierung von Domains .com-, .net-, .org-Domains oder andere Top Level Domains (z. B. .info, .biz, .name etc.) Vertragsgegenstand sind, akzeptiert der Kunde die Richtlinien der ICANN sowie ggf. die Richtlinien und Registrierungs- und Vergabebedingungen der zur Vergabe der jeweiligen Domain berechtigten Organisation, insbesondere bei Streitigkeiten über die Domain wegen der Verletzung von Marken-, Namens- und sonstigen Schutzrechten. Er wird auf die Uniform-Domain-Name-Dispute-Resolution-Policy (UDRP) hingewiesen.

Entsprechendes gilt hinsichtlich der Registrierung sonstiger Domains (z.B. .at-, .ch-, .it-, .dk- bzw. .co.uk-Domains).

h) Soweit Domains Gegenstand des Vertragsverhältnisses sind und die DENIC e.G. (Zentrale Vergabestelle für deutsche Internet-Adressen) oder sonstige betroffene Vergabestellen ihr Abrechnungsmodell bzw. ihre Preisgestaltung für Internet-Adressen ändern, ist die VALEO IT GmbH berechtigt, die Entgelte gegenüber dem Kunden bereits mit Wirksamwerden der Änderung ohne gesonderte Ankündigungsfrist entsprechend anzupassen. Sollte eine derartige Anpassung unzumutbar sein, steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht bezogen auf den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung zu.

i) Die VALEO IT GmbH führt die Anmeldung bzw. Registrierung von Domains im Namen und im Auftrag des Kunden durch. Die VALEO IT GmbH registriert die Domains explizit nach den Vorgaben des Kunden. Die VALEO IT GmbH wird den Kunden als admin-c, also als Nutzungsberechtigten und Eigentümer, eintragen. Dem Kunden ist die rechtliche Bedeutung des admin-c- Eintrages bekannt.

j) Dem Kunden ist bekannt, dass Name, Adresse und Telefonnummer des jeweiligen Nutzungsberechtigten bei der DENIC sowie in der RIPE- und CORE-Datenbank zwingend und dauerhaft gespeichert werden und in der sogenannten whois-Abfrage im Internet (z.B. über http://www.denic.de oder http://www.corenic.net) für ihn selbst und Dritte jederzeit einsehbar sind.

k) Der Kunde versichert, dass nach seinem besten Wissen durch Registrierung bzw. Konnektierung eines Domainnamens keine Rechte Dritter verletzt werden. Der Kunde erkennt an, dass er für die Wahl von Domainnamen allein verantwortlich ist. Für den Fall, dass Dritte Rechte am Domainnamen glaubhaft geltend machen, behält sich die VALEO IT GmbH vor, den betreffenden Domainnamen bis zur gerichtlichen Klärung der Streitfrage zu sperren.

l) Sollte die VALEO IT GmbH aus beschriebenen Gründen eine Sperrung vornehmen, ist der Kunde dennoch gegenüber der VALEO IT GmbH leistungspflichtig. Der Kunde erklärt sich mit sämtlichen Maßnahmen einverstanden, die die VALEO IT GmbH zu treffen hat, um vollziehbaren Anordnungen oder vollstreckbaren Entscheidungen nachzukommen. Der Kunde hält die VALEO IT GmbH bezüglich Forderungen Dritter und sämtlichen entstehenden Kosten und nachteiligen Folgen frei.

m) Im Falle der Beendigung des Vertragsverhältnisses ist es der VALEO IT GmbH freigestellt, die dem Vertragsverhältnis zugeordneten Domainnamen zu löschen, auch wenn vom Kunden ein abweichender Nutzungsberechtigter benannt wurde. Sollte der Kunde bzw. der sonstige Nutzungsberechtigte nach Vertragsende jedoch die Weiternutzung einer Domain über einen anderen Anbieter wünschen, so wird die VALEO IT GmbH hierzu unverzüglich die notwendige Freigabe ohne gesondertes Entgelt erteilen, sofern die vertragsgemäßen Entgelte bezahlt wurden.

n) Es besteht bei einzelnen Services die Möglichkeit, vorhandene Domains, die zur Zeit von einem anderen Anbieter betreut werden, zukünftig als Bestandteil des Vertragsverhältnisses bei der VALEO IT GmbH betreuen zu lassen. Dem Kunden ist bekannt, dass zur erfolgreichen Ummeldung eine Freigabe des bisher die Domain betreuenden Anbieters erforderlich ist. Die VALEO IT GmbH wird daher in angemessenem Umfang auch mehrfach versuchen, die Ummeldung erfolgreich durchzuführen. Die VALEO IT GmbH kann jedoch bei ausbleibender Freigabe des dritten Anbieters keine Gewähr für die erfolgreiche Ummeldung übernehmen. Sollte für die Ummeldung ein Entgelt vereinbart worden sein, so ist der Kunde auch bei Ausbleiben dieser Freigabe gegenüber der VALEO IT GmbH hierfür leistungspflichtig. Eine erfolgreich umgemeldete Domain wird im Verhältnis zwischen der VALEO IT GmbH und dem Kunden ansonsten wie eine neu registrierte Domain gemäß den hier getroffenen Regelungen behandelt.

o) Der Kunde erklärt sich bereit, bei Wechsel des Betreuers einer Domain, sowie Registrierung, Änderung oder Löschung einer Domain im jeweils erforderlichen Umfang mitzuwirken und hierzu notwendige Erklärungen gegebenenfalls abzugeben.

p) Sollte der Kunde andere Domain-Typen beauftragen (zum Beispiel .at, .ch), wird insgesamt wie vorgenannt unter Berücksichtigung der jeweils gültigen Vergaberichtlinien verfahren.

q) Die VALEO IT GmbH ist berechtigt, IP-Adressen erforderlichenfalls (z. B. aufgrund technischer Notwendigkeit) zu ändern. Eine Änderung von IP- oder URL-Adressen beinhaltet keine Änderung des Vertragsverhältnisses und lässt die Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis im Übrigen unberührt.