AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der VALEO IT Neteye GmbH

1. Geltungsbereich

Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der Firma VALEO IT Neteye GmbH erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen, soweit nichts anderes vereinbart ist. Andere Vertragsbedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn die Firma VALEO IT Neteye GmbH ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Auch wenn beim Abschluss weiterer Verträge hierauf nicht nochmals hingewiesen wird, gelten ausschließlich diese allgemeinen Vertragsbedingungen der Firma VALEO IT Neteye GmbH, es sei denn, die Vertragspartner vereinbaren schriftlich etwas anderes.

 

 

2. Angebot und Vertragsschluss

2.1. Angebote der Firma VALEO IT Neteye GmbH sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, das Angebot ist schriftlich oder elektronisch (Fax oder E-Mail)als bindend bezeichnet. Eine rechtliche Bindung kommt nur durch beiderseits unterzeichneten Vertrag oder mittels Bestellung des Kunden und Zugang einer schriftlich oder elektronisch (Fax oder E-Mail) übermittelten Auftragsbestätigung der Firma VALEO IT Neteye GmbH zustande, außerdem dadurch, dass die Firma VALEO IT Neteye GmbH mit der vertragsgemäßen Leistungserbringung beginnt bzw. die Ware liefert.

2.2. Soweit nicht anders angegeben, hält sich die Firma VALEO IT Neteye GmbH an die in ihren Angeboten enthaltenen Preise 14 Tage ab deren Datum gebunden. Maßgebend sind die im Angebot der Firma VALEO IT Neteye GmbH genannten Preise zzgl. der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet. Insbesondere ist eine Einarbeitung in die gelieferte Hard- und Software, sowie eine Installation derselben nicht geschuldet. Hierüber sind gesonderte Verträge zu schließen.

2.3. Ausschlaggebend für Umfang, Art und Qualität der Lieferungen und Leistungen ist der beiderseits unterzeichnete Vertrag oder die Auftragsbestätigung der Firma VALEO IT Neteye GmbH, sonst das Angebot der Firma VALEO IT Neteye GmbH. Sonstige Angaben oder Anforderungen werden nur Vertragsbestandteil, wenn die Vertragspartner dies schriftlich vereinbaren oder die Firma VALEO IT Neteye GmbH sie schriftlich bestätigt hat.

2.4. Die Verkaufsangestellten der Firma VALEO IT Neteye GmbH sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen.

 

 

3. Lieferzeit

3.1. Angaben von Liefer- und Leistungszeitpunkten sind unverbindlich, es sei denn, sie sind seitens der Firma VALEO IT Neteye GmbH schriftlich als verbindlich zugesagt. Die Firma VALEO IT Neteye GmbH kann Teilleistungen erbringen, soweit die gelieferten Teile für den Kunden isoliert sinnvoll nutzbar sind.

3.2. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die der Firma VALEO IT Neteye GmbH die Lieferung nicht nur vorübergehend wesentlich erschweren oder ihr unmöglich machen – hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördlich Anordnungen usw., auch wenn sie bei Lieferanten der Firma VALEO IT Neteye GmbH oder deren Unterlieferanten eintreten -, hat die Firma VALEO IT Neteye GmbH auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen die Firma VALEO IT Neteye GmbH, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

3.3. Vereinbaren die Vertragspartner nachträglich zusätzliche Leistungen, die sich auf vereinbarte Fristen auswirken, so verlängern sich diese Fristen um einen angemessenen Zeitraum.

 

 

4. Zahlung, Aufrechnung

4.1. Soweit nicht anders vereinbart, sind die Rechnungen der Firma VALEO IT Neteye GmbH sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar.

4.2. Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Kunden oder die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

4.3. Die VALEO IT Neteye GmbH ist berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringen, wenn ihr nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Kundens wesentlich zu mindern geeignet sind u. durch welche die Bezahlung der offenen Forderungen der VALEO IT Neteye GmbH durch den Kunden aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis gefährdet wird.

4.4. Gerät der Kunde in Verzug, so ist die Firma VALEO IT Neteye GmbH berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an Zinsen nach den gesetzlichen Vorschriften zu verlangen.

 

 

5. Rechnungszusendung per E-Mail

5.1. Die Firma VALEO IT Neteye GmbH behält es sich vor, die vereinbarte Leistung per Briefpost oder auf elektronischem Weg per E-Mail in Rechnung zu stellen.

5.2. Der Kunde hat empfängerseits dafür Sorge zu tragen, dass sämtliche elektronische Zusendungen der Rechnung per E-Mail durch die Firma VALEO IT Neteye GmbH ordnungsgemäß an die vom Kunden bekanntgegebene E-Mail-Adresse zugestellt werden können und technische Einrichtungen, wie etwa Filterprogramme oder Firewalls entsprechend zu adaptieren. Etwaige automatisierte elektronische Antwortschreiben an die Firma VALEO IT Neteye GmbH, insbesondere Abwesenheitsnotizen können nicht berücksichtigt werden und stehen einer gültigen Zustellung nicht entgegen.

5.3. Der Kunde hat eine Änderung der E-Mail-Adresse, an welche die Rechnung zugestellt werden soll, der Firma VALEO IT Neteye GmbH unverzüglich schriftlich und rechtsgültig mitzuteilen. Bei unterlassener rechtzeitiger Mitteilung gilt die Rechnung mit Zustellung an die zuletzt bekanntgegebene E-Mail-Adresse als zugegangen.

 

 

6. Gewährleistung, Haftung

Die Gewährleistung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Hiervon abweichend gilt:

 

6.1. Für Unternehmer

6.1.1. begründet ein unwesentlicher Mangel grundsätzlich keine Mängelansprüche,

6.1.2. hat die Valeo IT-GmbH die Wahl der Art der Nacherfüllung,

6.1.3. beträgt bei neuen Waren die Verjährungsfrist für Mängel ein Jahr ab Ablieferung der Ware,

6.1.4. sind bei gebrauchten Waren die Rechte und Ansprüche wegen Mängeln grundsätzlich ausgeschlossen.

 

6.2. Für Verbraucher beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche

6.2.1 bei neuen Waren zwei Jahre ab Ablieferung der Ware an den Kunden,

6.2.2. bei gebrauchten Waren ein Jahr ab Ablieferung der Ware an den Kunden.

 

6.3. Die gesetzlichen Verjährungsfristen bleiben im Falle vorsätzlicher Pflichtverletzung und arglistigem Verschweigen eines Mangels unberührt.

6.4. Im Falle des Vorliegens eines beiderseitigen Handelsgeschäfts trifft dem Kunden die kaufmännische Untersuchungs- und Rügepflicht gemäß § 377 HGB. Unterlässt der Kunde die dort geregelten Anzeigepflichten, gilt die Ware als genehmigt.

6.5. Gewährleistungsansprüche bestehen nicht bei übermäßiger oder unsachgemäßer Nutzung, nicht reproduzierbaren oder anderweitig durch den Kunden nachweisbaren Fehlern sowie bei Schäden, die durch nachträgliche Veränderung durch den Kunden oder Dritten entstehen.

6.6. Für die Richtigkeit von technischen Daten und sonstigen Angaben in Herstellerprospekten übernimmt die Firma VALEO IT Neteye GmbH keine Haftung. Sie gelten ferner nicht als zugesicherte Eigenschaften der Firma VALEO IT Neteye GmbH oder als mit der Firma VALEO IT Neteye GmbH vereinbart. Soweit der Firma VALEO IT Neteye GmbH aus Herstellerangaben Ansprüche gegen den Hersteller zu- stehen, verpflichtet sich die Firma VALEO IT Neteye GmbH, diese Ansprüche an den Kunden abzutreten, soweit dem Kunden gegen die Firma VALEO IT Neteye GmbH ein Gewährleistungsanspruch gegen die Firma VALEO IT Neteye GmbH nicht zusteht.

6.7. Für den Verlust von Daten übernimmt die Firma VALEO IT Neteye GmbH keine Haftung. Die Datensicherung ist Aufgabe des Kunden. Der Kunde sichert der Firma VALEO IT Neteye GmbH zu, dass er vor Beginn der Tätigkeit der Firma VALEO IT Neteye GmbH sämtliche Daten auf gesondert aufbewahrten Datensicherungsmedien abgesichert hat.

6.8. Die Firma VALEO IT Neteye GmbH kann die Vergütung ihres Aufwands verlangen, soweit -sie aufgrund einer Meldung tätig wird, ohne dass ein Mangel vorliegt, außer der Kunde konnte mit zumutbarem Aufwand nicht erkennen, dass kein Mangel vorlag oder -eine gemeldete Störung nicht reproduziert war oder anderweitig durch den Kunden als Mangel nachweisbar ist oder -zusätzlicher Aufwand wegen nicht ordnungsgemäßer Erfüllung der Pflichten des Kunden anfällt.

 

 

7. Haftung

7.1. Die Firma VALEO IT Neteye GmbH haftet für von ihr oder von ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder fahrlässig verursachten Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

7.2. Darüber hinaus haftet die Firma VALEO IT Neteye GmbH nur für von ihr oder von ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden.

7.3. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung der Firma VALEO IT Neteye GmbH auf den nach der Art der Leistung vorhersehbaren, vertragstypischen Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Firma VALEO IT Neteye GmbH. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht bei einer der Firma VALEO IT Neteye GmbH zurechenbaren Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

7.4. Im Falle des Verzugs erstattet die Firma VALEO IT Neteye GmbH dem Kunden den durch den Verzug nachweislich entstandenen Schaden im Rahmen der Ziffern 7.1 bis 7.3.

7.5. Haftungsausschlüsse oder Beschränkungen gelten nicht, soweit die Firma VALEO IT Neteye GmbH eine Garantie übernommen hat, die gerade den Zweck hatte, vor dem Eintritt der geltend gemachten Schäden zu schützen.

7.6. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

7.7. Außer im Fall von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Übernahme einer Garantie (7.5), haftet die Firma VALEO IT Neteye GmbH nicht für mittelbare Schäden, wie z.B. Mehraufwand oder entgangenen Gewinn infolge einer mangelhaften Lieferung oder Leistung.

 

 

8. Verletzung von Rechten Dritter

8.1. Für Verletzungen von Rechten Dritter durch ihre Leistungen haftet die Firma VALEO IT Neteye GmbH nur, soweit die Leistungen vertragsgemäß eingesetzt werden.

8.2. Macht ein Dritter gegenüber dem Kunden geltend, dass eine Leistung der Firma VALEO IT Neteye GmbH seine Rechte verletzt, benachrichtigt der Kunde unverzüglich die Firma VALEO IT Neteye GmbH. Die VALEO IT Neteye GmbH und gegebenenfalls deren Vorlieferanten sind jedoch nicht verpflichtet, die geltend gemachten Ansprüche auf ihre Kosten abzuwehren.

8.3. Werden durch eine Leistung der Firma VALEO IT Neteye GmbH Rechte Dritter verletzt, wird die Firma VALEO IT Neteye GmbH nach eigener Wahl und eigene Kosten

8.3.1. dem Kunden das Recht zur Nutzung der Leistung verschaffen oder
8.3.2. die Leistung frei von Rechten Dritter gestalten.

Falls keine andere Abhilfe mit angemessenem Aufwand von der Firma VALEO IT Neteye GmbH erzielt werden kann, können beide Vertragspartner den zugrunde liegenden Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen. Die Interessen des Kunden werden dabei angemessen berücksichtigt.

8.4. Für Schadenersatzansprüche gelten die Haftungsregelungen unter Ziffer 7.

8.5. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager der Firma VALEO IT Neteye GmbH verlassen hat. Wird der Versand auf Wunsch des Kunden verzögert, geht die Gefahr mit Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über. Auf Wunsch des Kunden werden Lieferungen in seinem Namen und auf seine Rechnung versichert.

 

 

9. Annahmeverzug

Kommt der Kunde mit der Annahme der ordnungsgemäß angebotenen Leistung in Verzug, so kann die Firma VALEO IT Neteye GmbH im Falle der Nichtabnahme von ihren gesetzlichen Rechten Gebrauch machen. Verlangt die Firma VALEO IT Neteye GmbH Schadenersatz, so beträgt dieser 10 % des Netto-Rechnungs- wertes. Der Schadenersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn die Firma VALEO IT Neteye GmbH einen höheren oder der Kunde einen geringeren Schaden nachweist.

 

 

10. Eigentumsvorbehalt

10.1. Der Kaufgegenstand bleibt bis zur vollständigen Begleichung der Rechnungen zzgl. etwaiger Nebenforderungen (Verzugszinsen, Mahngebühren und dgl.) im uneingeschränkten Eigentum der Firma VALEO IT Neteye GmbH. Insoweit ist auch eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung durch den Kunden ausgeschlossen.

10.2. Ist der Kunde eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, bleibt der Eigentumsvorbehalt auch bestehen für Forderungen der Firma VALEO IT Neteye GmbH gegen den Kunden aus der laufenden Geschäftsbeziehung bis zum Ausgleich von im Zusammenhang mit dem Erwerb zustehenden Forderungen.

10.3. Gegenstände, die durch Verarbeitung von im Eigentum der Firma VALEO IT Neteye GmbH stehenden Gegenständen hergestellt werden, sind Eigentum der Firma VALEO IT Neteye GmbH und werden vom Kunden bis zum Ende seiner Nutzungsberechtigung für die Firma VALEO IT Neteye GmbH aufbewahrt und sodann an sie herausgegeben.

10.4. Bei Zugriffen Dritter auf im Eigentum der Firma VALEO IT Neteye GmbH stehende Gegenstände, z.B. durch Pfändungs- oder Vollstreckungsmaßnahmen, hat der Kunde auf die Eigentumsverhältnis- se hinzuweisen und der Firma VALEO IT Neteye GmbH unverzüglich schriftlich Mitteilung zu machen.

10.5. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist die Firma VALEO IT Neteye GmbH berechtigt vom Vertrag zurückzutreten und die Vorbehaltsware heraus zu verlangen.

 

 

11. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilunwirksamkeit

11.1. Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen der Firma VALEO IT Neteye GmbH und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.

11.2. Soweit der Käufer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Schwandorf ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.

11.3. Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

 

 

12. Streitbeteiligungsverfahren

Es besteht keine Verpflichtung und keine Bereitschaft zur Teilnahme an einem Streitbeteiligungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle.

 


Stand Juli 2018