Rechtliche Informationen

11. 03.2008
Kfz-Massenkontrolle - Gesetze verfassungswidrig

Die automatisierte Massenkontrolle von Kfz-Kennzeichen ist verfassungswidrig. Das Bundesverfassungsgericht urteilte in Karlsruhe, die entsprechenden Landesgesetze seien unvereinbar mit dem Grundgesetz und damit nichtig. Nach dem Urteil verletzen die Gesetze das Datenschutz-Grundrecht der Autofahrer.

Nach Ansicht des Karlsruher Gerichts sind die Vorschriften zu unbestimmt. Es sei nicht geregelt, aus welchen Anlässen die Polizei per Videokamera Kfz-Kennzeichen mit den Fahndungsdaten abgleichen dürfe. Außerdem bleibe offen, zu welchem Zweck die Daten verwendet werden dürften. Dies verstoße gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.

Damit gab der Erste Senat drei Autofahrern Recht, die durch den elektronischen Abgleich ihrer Nummernschilder ihr Grundrecht auf "informationelle Selbstbestimmung" verletzt sahen. Ähnliche Regelungen existieren in insgesamt acht Bundesländern. Die angegriffenen Normen erlauben es der Polizei, automatisch Kennzeichen zu fotografieren und mit Fahndungslisten abzugleichen, um etwa gestohlene oder unversicherte Fahrzeuge aufzuspüren.

Quelle: Link zum N-TV Artikel

Links:

Das Virtuelle Datenschutzbüro der Datenschutzinstitutionen

"Kfz-Kennzeichen-Scanning im öffentlichen Verkehrsraum:"

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